In meiner Praxis biete ich Kindern und deren Eltern sowie Jugendlichen bis 21 Jahren Begleitung im Rahmen einer tiefenpsychologisch fundierten oder psychoanalytischen Psychotherapie.
In der Therapie gehe ich einfühlsam auf die individuelle Entwicklung ein und lege besonderen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander. Die zugrunde liegenden Konflikte werden in Gesprächen, im Spiel oder in kreativen Projekten bearbeitet. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern und Bezugspersonen sind die Voraussetzung um gemeinsam Strategien zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der familiären Situation führen sollen.
Symptome wie zum Beispiel Ängste, depressive Stimmungen, psychosomatische Störungen oder auch Verhaltensauffälligkeiten wie motorische Unruhe müssen als Ausdruck von seelischer Not verstanden werden. Sie sind missglückte Versuche der Selbstheilung, mit denen die Kinder und Jugendlichen versuchen, ein inneres und äußeres Gleichgewicht herzustellen, die sich aber für die Betroffenen destruktiv auswirken. Die altersentsprechende Entwicklung wird blockiert und die Beziehungen werden belastet.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen ersten unverbindlichen Kennenlerntermin. Dabei soll eine erste Einschätzung der psychischen Beschwerden erfolgen und weitere Maßnahmen empfohlen werden. Sie benötigen keine Überweisung von einem Arzt. Sollte eine Psychotherapie indiziert sein können weitere sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu sechs probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese dienen der Diagnosestellung sowie der Therapieplanung.
Im Anschluss können je nach Bedarf eine Kurzzeittherapie (12-24 Stunden) oder eine Langzeittherapie (50-90 Stunden) bei der Krankenkasse beantragt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in voller Höhe.
Die Eltern als wichtigste Bezugspersonen bekommen in den regelmäßigen Elterngesprächen die Möglichkeit das Krankheitsgeschehen besser zu verstehen und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten.
Ich unterliege als Psychotherapeutin wie jeder andere Arzt der Schweigepflicht.